Ferienbetreuung im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 für Auer, Merzhauser und Wittnauer Kinder
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird in Baden-Württemberg schrittweise der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Dieser Rechtsanspruch gilt zunächst für die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen ab September 2026. In den darauffolgenden Jahren wird er jeweils auf die nächsthöheren Klassenstufen ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder anspruchsberechtigt sind. Der Rechtsanspruch sieht vor, dass jedem anspruchsberechtigten Kind an Werktagen ein Betreuungsumfang von insgesamt acht Stunden zur Verfügung steht. Für die Hexentalgrundschule und die Franz-Xaver-Klingler-Grundschule bedeutet dies, dass der Anspruch durch die Kombination aus dem regulären Schulunterricht am Vormittag und ergänzenden Betreuungsangeboten (Schulbetreuung) der Gemeinde erfüllt wird. Es besteht keine Verpflichtung, das ergänzende Betreuungsangebot der Schulbetreuung in Anspruch zu nehmen – es ist ein Angebot, das die Kinder neben dem regulären Schulunterricht nutzen können. Wie bisher wird auch weiterhin eine Frühbetreuung ab 07:30 Uhr angeboten. Zusätzlich steht nach Unterrichtsende eine kommunale Nachmittagsbetreuung (Schulbetreuung) bis 16:30 Uhr (Wittnau) bzw. 17:00 Uhr (Merzhausen) zur Verfügung.
Darüber hinaus muss ein Betreuungsangebot auch in den Ferien bestehen. Ausgenommen sind insgesamt 20 Betreuungstage pro Schuljahr. Zur Umsetzung dieses Anspruchs erfolgt für die Kinder aus Au, Merzhausen und Wittnau eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wittnau, d. h. die Ferienangebote werden gemeinsam durch das Betreuungspersonal der Schulbetreuungen aus Merzhausen und Wittnau, den Förderverein der Hexentalschule sowie externe Dienstleister durchgeführt.
Es werden in folgenden Ferienzeiten Betreuungsangebote bereitgestellt:
- Herbstferien
- Fasnachtsferien
- eine Woche der Osterferien (voraussichtlich 2. Woche)
- eine Woche der Pfingstferien (voraussichtlich 2. Woche)
- fünf Wochen der Sommerferien (ausgenommen 3. Woche)
- sowie ausgewählte Brückentage.
Über die konkreten Ferienangebote werden die Eltern jeweils rechtzeitig informiert.
Hinweis zur Vergabe der Plätze in der Ferienbetreuung
Aufgrund des stufenweise eingeführten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung erfolgt die Vergabe der Plätze für die Ferienbetreuung nach festgelegten Prioritäten. Die Platzvergabe erfolgt für das Schuljahr 2026/2027 in folgender Reihenfolge:
- Kinder der ersten Klassen, die vom Rechtsanspruch erfasst sind,
- Geschwisterkinder bereits berücksichtigter Kinder,
- weitere anspruchsberechtigte Kinder entsprechend dem Datum des Antragseingangs.
Die Vergabe erfolgt somit transparent und nach den genannten Kriterien. Es wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund begrenzter Kapazitäten voraussichtlich nicht allen Anmeldungen sofort entsprochen werden kann.
Wichtiger Hinweis zu den Kosten
Der reguläre Schulunterricht sowie alle Angebote, die innerhalb der verbindlichen Unterrichtszeiten stattfinden, sind für Eltern weiterhin kostenfrei. Die ergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde (Schulbetreuung) – also die Früh- und Nachmittagsbetreuung sowie die Ferienbetreuung – sind hingegen kostenpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn diese Angebote zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung beitragen. Die Gebühren für die Früh- und Nachmittagsbetreuung bleiben im kommenden Schuljahr zunächst unverändert bestehen.
Die Kosten für das Herbst-Ferienprogramm 2026 belaufen sich regulär auf 150 Euro (inklusive einem leckeren, von der Hexentäler Kinderküche gekochtes Mittagessen) für die ganze Woche. Für die weiteren Ferienbetreuungsangebote können derzeit noch keine verlässlichen Kosten genannt werden, da hierzu noch verschiedene Rahmenbedingungen geklärt werden müssen. Sobald belastbare Informationen vorliegen, wird rechtzeitig hierüber informiert.
Letzte Aktualisierung:
- 15. Juli 2026


