Bundestagswahl 23. Februar 2025
icon.crdate08.01.2025
Bundestagswahl 23. Februar 2025
Wahlscheinantrag per Internet
Briefwahl online beantragen (bis Mittwoch, 19. Februar 2025, 12:00 Uhr möglich). Bitte halten Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung bereit.
Zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 KomWO). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an.
Beim Aufruf des Links Hier können Sie die Unterlagen zur Briefwahl beantragen erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Briefwahl mit QR-Code beantragen
Alternativ können Sie Ihren Briefwahlantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilfunkgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt, Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde Wittnau,
Tel. Telefonnummer: 0761 – 4564790 oder per Mail an gemeinde(@)wittnau.de
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier
Briefwahl
Hinweis zur bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden wird, verkürzen sich die Fristen für die Beantragung und Rücksendung von Briefwahlunterlagen. Für diesen Prozess stehen rund 14 Tage zur Verfügung.
Der Online-Antrag für die Briefwahl wird ab dem 13. Januar 2025 freigeschaltet. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Versand der Wahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen kann, da die Stimmzettel erst ab diesem Datum verfügbar sein werden.
Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Planung zu berücksichtigen, und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
Bundestagswahl Wahlschablonen
Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V.
Pressemitteilung
zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Barrierefrei für blinde und sehbehinderte Menschen mit Wahlschablonen
Bei der Bundestagswahl 2025 kommen wieder Wahlschablonen und Audio-CDs für blinde und sehbehinderte Menschen zum Einsatz. Dadurch können sie selbstbestimmt und ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben. Mit den speziell angefertigten Wahlschablonen kann der Wahlzettel an der richtigen Stelle markiert werden. Die Audioinformationen geben hierzu die notwendigen Hinweise für die Handhabung.
„Die Möglichkeit der barrierefreien Stimmabgabe ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen in unserer Gesellschaft. Wir müssen diese Möglichkeit unbedingt nutzen“ so Brigitte Schick, Vorsitzende des Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. (LBSV BW).
Der Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. mit seinen drei Landesvereinen veranlasst, dass blinde und sehbehinderte Menschen bei der vorgezogenen Bundestagswahl Ihre Stimme wieder geheim und eigenständig abgeben können.
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: Telefonnummer: 0761 36122.
Der Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. appelliert an Wählerinnen und Wähler mit Seheinschränkungen, sich frühzeitig über die Möglichkeiten der barrierefreien Stimmabgabe zu informieren und die bereitgestellten Hilfsmittel zu nutzen. Gemeinsam setzen wir uns für eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft ein.