Pass und Personalausweis: Wichtige Änderung zum 1. Mai 2025 - Lichtbilder nur noch in digitaler Form
Wichtige Änderung zum 1. Mai 2025 - Lichtbilder nur noch in digitaler Form
Zum 1. Mai 2025 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die regelt, dass Lichtbilder für Personalausweise und Reispässe ausschließlich digital akzeptiert werden.
Ab diesem Zeitpunkt werden die Lichtbilder entweder vor Ort im Bürgerbüro erstellt oder von einem zertifizierten Fotodienstleister über ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gesichertes Cloudverfahren übermittelt. Die erforderlichen Geräte für die Passämter werden von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Der genaue Zeitpunkt, ab wann die Fotoaufnahmegeräte geliefert werden und in den Bürgerbüros der VG-Gemeinden einsatzbereit sind, steht noch nicht fest. Weitere Informationen hierzu folgen, sobald Näheres bekannt ist.
Übergangsweise können noch aktuelle Papier-Lichtbilder akzeptiert werden, wenn diese Bilder zeitnah vor dem Stichtag 1. Mai bei einem privaten Fotodienstleister erstellt wurden.
Welche Variante der Lichtbildaufnahme Sie wählen, können Sie frei entscheiden.
Warum diese Änderungen?
Hintergrund der neuen Vorschrift ist der Schutz vor Morphing, einer Manipulationstechnik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Diese Methode kann zur Täuschung von Identitätskontrollen oder unerlaubten Grenzübertritten genutzt werden. Des Weiteren sollen durch die digitale Übermittlung die Qualität und die Sicherheit der Lichtbilder erhöht werden und das Risiko von Identitätsdiebstahl und Missbrauch vorgebeugt werden.
Wo finde ich einen zertifizierten Fotodienstleister?
Auf dieser privaten Website können Sie die zertifizierten Fotodienstleister in der Nähe finden.
Nach Auskunft des Verbands RingFoto sind alle dort aufgeführten Fotodienstleister für die Cloudlösung registriert. Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um die aktuell bekannten Anbieter handelt. Diese Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit