Erlaubnis zum Errichten eines Bohrbrunnens für die kleingärtnerische Bewässerung
Artikel vom 17.04.2023
Wir möchten Sie über das neue Antragsverfahren „Errichtung eines Brunnens für die kleingärtnerische Bewässerung in geringen Mengen“ informieren.
Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung eines Brunnens für die kleingärtnerische Bewässerung in geringen Mengen ist beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Fachbereich Wasser und Boden zu beantragen. Hierfür stehen ein neues Antragsformular zur Errichtung eines Schlagbrunnens, sowie ein neues Merkblatt zur Errichtung eines Bohrbrunnens zur Verfügung.
Merkblatt für die Errichtung eines Brunnens für die kleingärtnerische Bewässerung (PDF-Datei)
Antragsformular-wasserrechtliche Erlaubnis-Schlagbrunnen (PDF-Datei)