Archiv öffentliche Bekanntmachungen: Gemeinde Wittnau

Seitenbereiche

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Panorama Grossbuck
Weinbergstrasse
Rathaus Schnee
Rathaus & Service

Offentliche Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025

Erstelldatum26.06.2025

Ermittlung von Bodenrichtwerten durch den Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim zum Stichtag 01.01.2025.

Gemeinsamer Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim im Markgräflerland

B e k a n n t m a c h u n g

Ermittlung von Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2025

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim im Markgräflerland hat gemäß §196 Abs.1-3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit §12 der Gutachterausschussverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses zum Stichtag 01.01.2025 ermittelt.

Der Bodenrichtwert bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Bei baureifem Land ist der Bodenrichtwert als erschließungsbeitragsfreies Bauland ausgewiesen. Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und -zuschnitt sowie Erschließungszustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

Die ermittelten Bodenrichtwerte nach den o. g. gesetzlichen Vorgaben werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die aktuellen Werte aller 32 Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses sowie die dazugehörigen grafischen Darstellungen der Richtwertzonen sind auf der Plattform BORIS-BW www.gutachterausschuesse-bw.defür jedermann kostenfrei abrufbar sowie für jedermann einsehbar bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, Hacher Straße 7 in Müllheim i. M., Telefon: 07631-801-650.

Für individuelle Auskünfte kann eine Gebühr nach der Gutachterausschussgebührensatzung erhoben werden.

gez. Mittl

Vorsitzender Gemeinsamer Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim im Markgräflerland