Kommunale Wärmeplanung
Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Denn rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland bezogen werden. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Gas und knapp jeder vierte mit Heizöl. Fernwärme macht aktuell rund 14 Prozent aus, jedoch wird diese bisher ebenfalls überwiegend aus fossilen Brennstoffen gewonnen.
Für eine zukunftsfeste, verlässliche und vor allem bezahlbare Wärmeversorgung muss deshalb die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zügig überwunden und zukünftig nur noch auf Erneuerbare Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme gesetzt werden.
Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz gibt das Land Baden-Württemberg allen Gemeinden die Chance, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und fortzuschreiben. Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Mit Hilfe dieses Fahrplans sollen die Kommunen, die richtigen Entscheidungen treffen. Genauso soll er auch alle anderen lokalen Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen.
Die Wärmewende erfordert zunächst eine drastische Reduzierung des Wärmebedarfs unserer Gebäude. Doch es ist offensichtlich, dass auch künftig noch erhebliche Mengen Energie für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme eingesetzt werden müssen. Diese müssen nach und nach möglichst vollständig aus unterschiedlichen Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme gedeckt werden, um den Gebäudebestand klimaneutral zu machen.
Da Wärme nicht so leicht transportierbar ist wie Strom, muss dieser Transformationsprozess unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort gestaltet werden. Dabei kommt den Kommunen eine zentrale Rolle zu, die sie mit dem Prozess der Wärmeplanung erfüllen. Jede Kommune entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Dabei wird er auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Gemeinde-/Stadtentwicklung.
Weitere Informationen können unter anderem über die Homepage des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sowie des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg abgerufen werden.
Sachstand zur Wärmeversorgung in Wittnau
Kommunale Wärmeplanung in den Kommunen Merzhausen, Au und Wittnau
Im Mai 2025 starteten die Gemeinden Merzhausen, Au und Wittnau mit der kommunalen Wärmeplanung nach §27 KlimaG BW. Seit August 2025 wurde der § 27 KlimaG BW (und die neu geschaffenen § 27a ff.) angepasst, um die Vorgaben des WPG des Bundes umzusetzen. In diesem Zuge haben sich die Kommunen entschieden die kommunale Wärmeplanung nach dem neuen WPG durchzuführen. Für die Durchführung dieser komplexen Aufgaben haben die Kommunen die Badenova Netze GmbH beauftragt.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planungsgrundlage für die Wärmewende in den Gemeinden. Ziel ist die Ausarbeitung einer Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2040, wie es das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg vorsieht. Innerhalb der Projektlaufzeit von rund einem Jahr werden dabei die wesentlichen Stellschrauben für die zukünftige Wärmeversorgung untersucht. Der Fokus liegt zum einen auf der Frage, wie der Wärmebedarf der Gebäude in den jeweiligen Gemeinden reduziert werden kann und zum anderen, wie der verbleibende Wärmebedarf auf klimaneutrale Weise gedeckt werden kann.
Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung soll darlegen, wie sich die Energiepotenziale und der Energiebedarf systematisch in Einklang bringen lassen. Diese Strategiefindung findet in fünf wesentlichen Schritten statt. Zunächst wird eine Eignungsprüfung durchgeführt, in der anhand mehrerer Kriterien geprüft und entschieden wird, ob eine verkürzte Wärmeplanung vorgenommen wird. Im nächsten Schritt beginnt die kommunale Wärmeplanung mit einer Bestands- und einer Potenzialanalyse zu Wärme, Effizienz und Infrastruktur der Stadt. Aufbauend darauf wird im Zielszenario erarbeitet, wie ein klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2040 erreicht werden kann. Im fünften Schritt werden Maßnahmen zur Erreichung des Zielbilds formuliert und in einer Umsetzungsstrategie verankert.
Begleitet werden diese Schritte durch ein Beteiligungs- und Kommunikationskonzept, um alle relevanten Akteure vor Ort sowie Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zu beteiligen.
Weitere allgemeine Informationen zu den Inhalten der kommunalen Wärmeplanung werden vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) bereitgestellt.
Mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung kommen Kommunen ihrer im WPG formulierten Pflicht nach und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur lokalen Wärmewende. Für die Erfüllung dieser Aufgabe werden die Kommunen mit finanziellen Mitteln vom Land unterstützt.
Weitere Informationen aus dem laufenden Prozess:
- Die Gemeinden Merzhausen, Au und Wittnau haben offiziell mit der kommunalen Wärmeplanung gestartet und gemäß § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht. Hexentäler Amtsblatt: VG Hexental
- Die Eignungsprüfung wurde durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass für die Gemeinden keine verkürzte Planung durchgeführt wird. Weitere Informationen finden Sie hier: Ergebnispräsentation Eignungsprüfung (PDF-Dokument, 1,26 MB, 11.03.2026)
Derzeit werden die Bestands- und Potenzialanalyse durchgeführt und erste Ergebnisse ausgewertet. Diese wurden im Februar und März 2026 mit den Verwaltungen diskutiert und anschließend den Gemeinderät




